Korrekturmaßnahmen

Definition des Begriffs („Was ist eine Korrekturmaßnahme?“)

In der ISO 9000 wird eine Kor­rek­tur­maß­nah­me als „Maß­nah­me zur Be­sei­ti­gung der Ur­sa­che ei­nes er­kann­ten Feh­lers oder ei­ner an­de­ren un­er­wünsch­ten Si­tua­ti­on“ be­schrie­ben. Dies­be­züg­lich geht es we­ni­ger dar­um den Feh­ler z. B mit­tels ei­ner Re­pa­ra­tur zu be­rei­ni­gen, son­dern eher um die Er­ken­nung und Be­sei­ti­gung von Feh­ler­ur­sa­chen, da­mit iden­ti­sche Feh­ler nicht er­neut auftreten.

Was wird innerhalb von Korrekturmaßnahmen gefordert? 

Die ISO 9001 for­dert Kor­rek­tur­maß­nah­men zur Be­sei­ti­gung von Feh­ler­ur­sa­chen hin­sicht­lich ei­nes wie­der­hol­ten Auf­tre­tens. Zu­dem wird ge­for­dert, dass die dar­aus re­sul­tie­ren­den Maß­nah­men an die Grö­ße des vor­ge­fal­le­nen Feh­lers an­ge­passt wer­den. Dar­über hin­aus wird ein kla­res do­ku­men­tier­tes Ver­fah­ren ge­for­dert, wel­ches den fol­gen­den Um­fang enthält:

a) Feh­ler­be­wer­tung (ein­schließ­lich Kun­den­be­schwer­den),
b) Er­mitt­lung der Ur­sa­chen von Feh­lern,
c) Be­ur­tei­lung des Hand­lungs­be­darfs, um das er­neu­te Auf­tre­ten von Feh­lern zu ver­hin­dern,
d) Fest­stel­lung von er­for­der­li­chen Maß­nah­men so­wie Rea­li­sie­rung sel­bi­ger,
e) Do­ku­men­ta­ti­on der Er­geb­nis­se über er­grif­fe­nen Maß­nah­men und
f) Be­wer­tung der Wirk­sam­keit der er­grif­fe­nen Korrekturmaßnahmen.

Welche Vorteile bringen Korrekturmaßnahmen? 

Die Im­ple­men­tie­rung von Kor­rek­tur­maß­nah­men ge­mäß ISO 9001 bie­tet meh­re­re Vor­tei­le für Ihr Un­ter­neh­men. Ers­tens hilft es, Qua­li­täts­pro­ble­me früh­zei­tig zu er­ken­nen und zu be­he­ben, be­vor sie zu grö­ße­ren Pro­ble­men füh­ren. Zwei­tens trägt es zur kon­ti­nu­ier­li­chen Ver­bes­se­rung bei, in­dem es er­mög­licht, aus Feh­lern zu ler­nen und Pro­zes­se zu optimieren.

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Un­se­re Di­gi­ta­li­sie­rungs­lö­sun­gen adres­sie­ren in ers­ter Li­nie do­ku­men­ten­ba­sier­te Pro­zes­se der Her­stel­lung, Pro­duk­ti­on und des Qua­li­täts­ma­nage­ments. Die Ba­sis des dls | eQMS bil­det ein ganz­heit­li­ches ECM/DMS-Sys­tem. Das ECM/DMS-Sys­tem kann an Ihr be­stehen­des ERP-Sys­tem (z. B. SAP) an­ge­bun­den wer­den und so­mit na­he­zu sämt­li­che do­ku­men­ten­ba­sier­te Pro­zes­se im Un­ter­neh­men abbilden.

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Schritte zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen

  • Iden­ti­fi­zie­rung des Pro­blems: Der ers­te Schritt bei der Um­set­zung von Kor­rek­tur­maß­nah­men ist die Iden­ti­fi­zie­rung des Pro­blems. Dies kann durch in­ter­ne Au­dits, Kun­den­feed­back oder an­de­re Qua­li­täts­kon­troll­ver­fah­ren geschehen. 

  • Ur­sa­chen­ana­ly­se: Nach­dem das Pro­blem iden­ti­fi­ziert wur­de, ist es wich­tig, die Ur­sa­chen zu ana­ly­sie­ren. Dies hilft, si­cher­zu­stel­len, dass das Pro­blem nicht er­neut auftritt. 

  • Maß­nah­men­pla­nung: Ba­sie­rend auf der Ur­sa­chen­ana­ly­se soll­te ein Maß­nah­men­plan er­stellt wer­den. Die­ser Plan soll­te klar de­fi­nie­ren, wel­che Schrit­te un­ter­nom­men wer­den, um das Pro­blem zu lösen. 

  • Um­set­zung der Maß­nah­men: Der nächs­te Schritt ist die Um­set­zung der ge­plan­ten Maß­nah­men. Dies kann Schu­lun­gen, Pro­zess­än­de­run­gen oder an­de­re Ak­ti­vi­tä­ten umfassen. 

  • Über­wa­chung und Über­prü­fung: Nach der Um­set­zung der Maß­nah­men ist es wich­tig, den Fort­schritt zu über­wa­chen und si­cher­zu­stel­len, dass das Pro­blem tat­säch­lich ge­löst wurde. 

  • Do­ku­men­ta­ti­on: Alle Schrit­te des Kor­rek­tur­maß­nah­men­pro­zes­ses soll­ten sorg­fäl­tig do­ku­men­tiert wer­den, um die Nach­ver­fol­gung und Über­prü­fung zu erleichtern.

Was ist der Unterschied zwischen Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen?

Es wer­den im All­ge­mei­nen zwei un­ter­schied­li­che Ver­fah­ren zur Ver­mei­dung von Feh­lern un­ter­schie­den. Zum ei­nen die Kor­rek­tur­maß­nah­me und zum an­de­ren die Vor­beu­ge­maß­nah­me.

So­fern be­reits ein Feh­ler oder eine Ab­wei­chung er­kannt wur­de, wird das wei­te­re Vor­ge­hen in Form ei­ner Feh­ler­ana­ly­se und Ab­stell­maß­nah­me als Kor­rek­tur­maß­nah­me be­schrie­ben. Wenn je­doch noch kein/e Fehler/Abweichung er­kannt, im Vor­feld aber eine mög­li­che Feh­ler­quel­le iden­ti­fi­ziert wur­de, dann wer­den nach­fol­gen­de Pro­zes­se als Vor­beu­ge­maß­nah­me deklariert.

Fazit

Die Im­ple­men­tie­rung von Kor­rek­tur­maß­nah­men ge­mäß ISO 9001 ist ent­schei­dend für die Auf­recht­erhal­tung ho­her Qua­li­täts­stan­dards in Ih­rem Un­ter­neh­men. Durch die Iden­ti­fi­zie­rung und Be­he­bung von Qua­li­täts­pro­ble­men kön­nen Sie das Ver­trau­en Ih­rer Kun­den stär­ken und lang­fris­ti­gen Er­folg si­chern. Den­ken Sie dar­an, dass die sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und Do­ku­men­ta­ti­on ent­schei­dend für den Er­folg die­ses Pro­zes­ses sind.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist der Zweck von Kor­rek­tur­maß­nah­men ge­mäß ISO 9001?
Kor­rek­tur­maß­nah­men die­nen dazu, Qua­li­täts­pro­ble­me zu iden­ti­fi­zie­ren und zu be­he­ben, um die Ein­hal­tung der Qua­li­täts­stan­dards sicherzustellen.

Wel­che Vor­tei­le bie­tet die Im­ple­men­tie­rung von Kor­rek­tur­maß­nah­men?
Die Im­ple­men­tie­rung von Kor­rek­tur­maß­nah­men er­mög­licht die früh­zei­ti­ge Er­ken­nung und Be­he­bung von Qua­li­täts­pro­ble­men so­wie die kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung der Prozesse.

Wie soll­ten Kor­rek­tur­maß­nah­men do­ku­men­tiert wer­den?
Kor­rek­tur­maß­nah­men soll­ten sorg­fäl­tig do­ku­men­tiert wer­den, ein­schließ­lich der Iden­ti­fi­zie­rung des Pro­blems, der Ur­sa­chen­ana­ly­se, des Maß­nah­men­plans und der Um­set­zungs­schrit­te. Am ein­fachs­ten lässt sich dies über eine ent­spre­chen­de Soft­ware­lö­sung abbilden.

Wie oft soll­ten in­ter­ne Au­dits zur Iden­ti­fi­zie­rung von Qua­li­täts­pro­ble­men durch­ge­führt wer­den?
In­ter­ne Au­dits soll­ten re­gel­mä­ßig durch­ge­führt wer­den, um Qua­li­täts­pro­ble­me früh­zei­tig zu er­ken­nen. Die Häu­fig­keit kann je nach Un­ter­neh­mens­be­darf variieren.

Wel­che Rol­le spielt ISO 9001 bei Kor­rek­tur­maß­nah­men?
ISO 9001 legt die Stan­dards für Qua­li­täts­ma­nage­ment fest und bie­tet Leit­li­ni­en zur Um­set­zung von Kor­rek­tur­maß­nah­men in Über­ein­stim­mung mit in­ter­na­tio­na­len Best Practices.

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